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Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 10/2022)

§ 1 Gültigkeit
Die nachstehenden Bedingungen sind für alle Aufträge verbindlich. Abweichungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Besteller-Bedingungen können wir nicht anerkennen, auch wenn wir nicht widersprechen. Der Besteller erkennt durch Erteilung seines Auftrages unsere Bedingungen an.

§ 2 Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. Unsere jeweils gültigen Kataloge bzw. Preislisten sind Bestandteil unseres Angebots. Muster werden grundsätzlich gegen Bezahlung geliefert.

§ 3 Aufträge

Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Annahme eines Auftrages verpflichtet uns nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen zu gleichen Konditionen.

§ 4 Preise
Die Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese sind freibleibend und gelten für Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Eine Änderung der Preise müssen wir uns vorbehalten, insbesondere, wenn nach dem Kaufabschluss allgemeine Preis- und Lohnerhöhungen oder Erhöhungen der öffentlichen Abgaben eintreten.

§ 5 Lieferung

Wenn nicht ausdrücklich von uns schriftlich anders angeboten wurde, gilt Folgendes:

Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers. Wir liefern auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Bei Kleinaufträgen bis zu einem Nettowarenwert von 500,00 EUR wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 EUR in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, bei Bestellungen, die unseren Verpackungseinheiten nicht entsprechen, die Bestellungen gemäß unseren Verpackungseinheiten auszuführen.

Eine Verschiebung des Liefertermins oder Stornierung eines Auftrages (gemäß § 15) durch den Kunden ist bei kundenspezifischer Fertigung (gemäß § 13 Sonderanfertigungen) nur bis max. 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin möglich. Wir behalten uns vor, ab dem 6. Tag nach Anzeige über die abholbereite Ware, eine Lagerhaltungspauschale in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen, sofern die Verzögerung durch den Auftraggeber zu ­verantworten ist.

Wird die Lieferung innerhalb von 4 Wochen nicht abgeholt, so tritt der Fall der endgültigen Nichtabnahme ein und wir berechnen einmalig 10 % des Auftragswertes als Entschädigungskosten. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere ­Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 6 Lieferzeit

In der Regel liefern wir alle Artikel unseres aktuellen Lieferprogrammes ab Lager bzw. innerhalb weniger Tage aus. Andernfalls bestätigen wir Ihnen die nach der Beschäftigungslage bedingte Lieferzeit, die für uns jedoch unverbindlich ist. Wird diese von uns überschritten, so kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, Teillieferungen sind zulässig.

Verzögert sich die Durchführung auf Verschulden des Auftraggebers, werden wir von unseren Lieferterminen entbunden. Schafft der Käufer nicht sofort Abhilfe, können wir Ersatz der Mehraufwendungen verlangen oder nach einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Wenn nicht ausdrücklich von uns schriftlich anders angeboten, gilt Folgendes:

Unsere Rechnungen sind zahlbar: 30 Tage nach Rechnungsdatum netto. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so wird der Verkäufer den überfälligen Betrag mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinsen. Die Inkassokosten (einschließlich ­angemessener Anwaltshonorare) sind vom Käufer zu tragen.

Der Verkäufer behält sich vor, fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer eine vertraglich vereinbarte Vorkasse nicht leistet.

§ 8 Schutzrechte

An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, insbesondere an Abbildungen, ­Zeichnungen und sonstigen Darstellungen im Internet, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Verwendung unserer urheberrechtlich geschützten Abbildungen, Zeichnungen und Darstellungen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und gilt bei Handelspartnern ausschließlich für den Zeitraum einer Zusammenarbeit. Beim Wechsel des Lieferanten für von uns geführte Produkte auf einen neuen Lieferanten ist die Verwendung unserer Abbildungen, Zeichnungen und Darstellungen sofort zu beenden. Dies gilt auch für ­Abbildungen, Zeichnungen und Darstellungen von Teilbereichen unseres Lieferprogrammes.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet. In dem Rücknahmeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Wird der gelieferte Gegenstand mit einem Grundstück ­verbunden, so tritt der Käufer uns die Forderung zur Sicherheit ab, die ihm aufgrund der ­Verbindung gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 10 Mängelrügen

Jede Lieferung ist unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Das gleiche gilt bei verdeckten Mängeln ab Feststellung des Mangels. Der Besteller ist auch bei Beanstandungen verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß auf seine Kosten bis zur Erledigung der Mängelrüge aufzubewahren.

Mengenmäßige Abweichungen innerhalb des Handelsbrauchs sind zulässig. Uns ist die Gelegenheit zu geben, einen gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen. Ohne unsere ­Zustimmung darf unter Verlust der Gewährleistungsrechte an den bemängelten Waren nichts verändert oder sie verwendet werden. Die Mangelhaftigkeit hat grundsätzlich der Besteller zu beweisen. Bei berechtigten Mängelrügen können wir nach unserer Wahl kostenlos nachbessern, kostenlos Ersatz liefern oder eine Gutschrift über die beanstandete Lieferung erteilen. Auf unser Verlangen ist uns die mangelhafte Ware zurückzusenden.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Im Falle jedoch, dass Nachbesserung oder Ersatzlieferung unterbleibt oder unmöglich ist, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Die Gewährleistung für einen Mangel können wir solange verweigern, bis fällige Verpflichtungen des Bestellers erfüllt sind. Für von Unterlieferanten bezogene oder gelieferte Teile übernehmen wir die Gewährleistung nur im Rahmen der Gewährleistung des Unterlieferanten.

Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn hierüber eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vorliegt. Die Zusicherung hat grundsätzlich nicht die Bedeutung, den Besteller gegen Mangelfolgeschäden abzusichern.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Ver- oder Bearbeitung oder anderweitige Verwendung unserer Waren entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Wenn und soweit von uns zu liefernde Waren nur gemäß den von uns aufgestellten und mitgelieferten technischen Informationen verwendet oder verarbeitet werden dürfen, ist jegliche Haftung für Schäden, die infolge Nichtbeachtung der technischen Informationen entstehen, ausgeschlossen.

Beratungen über den Liefergegenstand erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Obligo. Die Prüfung, ob die bestellte oder von uns vorgeschlagene Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck oder das beabsichtigte Verfahren geeignet ist, ist Pflicht des Bestellers. Für die Eignung können wir keine Gewähr übernehmen. Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von sechs Monaten ab Ablieferung der Ware.

§ 11 Rücksendungen
Bei Rücksendungen von einwandfrei verpackter Ware, die keiner Nacharbeit bedarf, können bis zu 80 % des Auftragswertes gutgeschrieben werden, je nach Erstlieferungsdatum.

§ 12 Masse & Gewichte
Die in Produktbeschreibungen, Angeboten, Prospekten, Katalogen und Preislisten angegebenen Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind nicht verbindlich und können von uns ohne besondere Anzeige geändert werden. Hieraus können keinerlei Reklamationen abgeleitet werden.

§ 13 Sonderanfertigungen
Für Sonderanfertigungen müssen wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % vorbehalten. Aufträge über Sondersorten können nicht zurückgezogen werden. Dies gilt ebenso für serienmäßig hergestellte Artikel, wenn sie mit einem Sonderzeichen oder einer Sonderbeschriftung bestellt wurden.

§ 14 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Für diese Lieferbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Schrobenhausen und Velbert. Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitfälle ist das für Velbert zuständige Gericht.

§ 15 Vertragsauflösung & Stornierung
Wird der Vertrag einseitig durch den Käufer aufgehoben oder eine Bestellung/Teilbestellung einseitig durch den Käufer storniert, hat der Käufer der Stannol GmbH & Co. KG sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch die Vertragsaufhebung/Stornierung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Stornierungs- oder Rücktrittskosten, die von Lieferanten in Rechnung gestellt werden, Kosten für den Kauf von Waren, die nicht zurückgegeben werden können und allen sonstigen Aufwendungen, die der Stannol GmbH & Co. KG im Zuge der Vertragsdurchführung und dessen Beendigung entstanden sind wie Anwaltskosten, Transportkosten etc. Zudem wird seitens des Verkäufers eine sofortige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 250 EUR fällig.

§ 16 Haftung
Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

§ 17 Anwendungstechnische Beratung
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich, gleichgültig ob sie vom Hause aus oder von einem unserer Handelsvertreter ausgeht – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, so leisten wir Schadenersatz nur in gleichem Umfang wie bei Qualitätsmängeln.

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