| Entsorgung von Lötzinnkrätze und Lötzinnasche duch freiwillige Rücknahme | |||||||||||
| Das Problem |
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| Ihre Pflicht |
Die aktuelle Gesetzeslage verpflichtet die Abfallerzeuger gesetzliche Auflagen zu erfüllen: 1. Anzeigen der Abfallerzeugung bei der zuständigen Behörde |
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| Wir befreien Sie von diesem Aufwand! | |||||||||||
| Unsere Lösung | ![]() |
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STANNOL entsorgt für Sie die Abfälle und erfüllt für Sie die gesetzlichen Auflagen. Gerne senden wir Ihnen unseren Genehmigungsbescheid für die Befreiung gemäß § 25 Abs. 2, Satz 2 KrW-/AbfG zu. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserer STANNOL RECYCLING Präsentation |
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Achtung: Eine sortenreine Trennung ( bleifrei / bleihaltig ) ist für eine finanzielle Vergütung unbdedingt
erforderlich |
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| Entsorgung von Verpackungen: | ![]() |
und | ![]() |
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